Schul- und Hausordnung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule
Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule ist eine Schule, in der das Zusammenleben und Lernen mit Schülern, Lehrkräften bzw. Lerncoaches, Eltern und allen anderen am Schulleben beteiligten Personen von gegenseitigem Respekt, Achtung und Rücksichtnahme geprägt sind. Jeder ist bei uns willkommen, wenn er die goldene Regel beherzigt:
„Ich behandle andere so, wie ich von ihnen behandelt werden möchte.“
Beleidigungen, Mobbing, Gewalt, Drogen oder Diebstahl haben bei uns keinen Platz. Wir wollen uns vielmehr im Lebensraum Schule an verbindliche Regeln halten und dabei höflich, rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen, sodass sich jeder wohl und respektiert fühlen kann. Daher gelten neben der goldenen Regel noch folgende weitere Regeln für alle, die hier lernen und erfolgreich sein wollen:
Zusammenleben und Umgang miteinander
- Ich bin freundlich und höflich.
- Ich bin hilfsbereit und rücksichtsvoll.
- Bei Problemen versuche ich aktiv zur Lösung beizutragen.
- Ich trage Verantwortung für mein Verhalten.
- Den Anordnungen der Lehrer/innen, des pädagogischen Personals und der Hausmeister folge ich.
- Auf Verlangen nenne ich meinen Namen und meine Klasse.
Verhalten gegenüber den Lehrkräften und Erwachsenen
- Bitte und Danke sind magische Worte.
- Alle Erwachsenen unterstützen mich gerne,
wenn ich meine Bitte oder Frage höflich formuliere.
- Die 1. große Pause gehört den Lehrern.
- Persönliche Gespräche werden in der 2. großen Pause
oder gegebenenfalls im Unterricht geführt.
Sicherheit und gutes Miteinander
- Ich verhalte mich im Schulgebäude so, dass ich niemanden belästige und weder mich noch andere
gefährde.
- Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden können, dürfen von mir nicht in die Schule mitgebracht
werden.
- Gegenstände, die nicht für unterrichtliche Zwecke gedacht sind (z.B. Spielgeräte oder Transportgeräte
wie Skateboards, Roller, etc.), müssen während des Schulalltages ordnungsgemäß verstaut werden.
Ansonsten ist das Mitführen nicht mehr gestattet.
- Widerrechtliches Öffnen der Fluchtverschlüsse an sämtlichen Eingangstüren ist verboten.
- Den Schulbereich der Heilbrunnenschule nutze ich nur, wenn ich dort Unterricht habe. Andernfalls
bleibe ich auf meinem eigenen Schulgelände. Dieses endet vor dem Treppenabgang bzw. der Rampe
auf der Höhe des Spielgeräteschuppens.
Das saubere Schulhaus – wir achten fremdes Eigentum
- Das Schulgebäude, Schuleigentum und Schließfächer werden pfleglich behandelt, sonst muss ich als
Verursacher die Konsequenzen tragen. Bei Schäden haften meine Eltern.
- Bei Verlust und Beschädigung von Handys und sonstigen Wertgegenständen besteht generell kein
Versicherungsschutz.
- Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude nicht erlaubt.
- Verpackungen und Abfälle aller Art gehören in die entsprechenden Mülleimer.
- Über die Angebote des Pausenverkaufs freue ich mich und verunreinige daher nicht den Pausenhof mit
Papiertüten, Alufolie oder Ketchup.
- Wir halten gemeinsam unser Klassenzimmer sauber und der Ordnungsdienst erledigt verantwortungsvoll
seine Aufgabe.
- Mein Fach unter meinem Tisch halte ich sauber.
- Jeder benutzt gerne saubere Toiletten. Deshalb halte ich die Toilettenräume sauber und habe Achtung vor der Arbeit
des Reinigungspersonals.
Aufenthaltsorte, Unterrichtsbeginn, Verhalten in Klassenräumen
- Der Aufenthalt im Schulgebäude ist für Schüler/innen nur kurz vor und während des Unterrichts
gestattet.
- Kopfbedeckungen wie Baseball-Caps, Mützen und Kapuzen sind im Unterricht abzunehmen. Jacken
sollen im Unterricht ausgezogen werden.
- Zu jedem Unterrichtsbeginn warten die Schüler vor den Klassen- bzw. Fachräumen.
- Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
- Ich habe alle benötigten Unterrichtsmaterialien dabei.
- Ich arbeite aufmerksam und konzentriert mit.
- Ich achte und befolge die Klassenregeln.
- Im Ganztagesbetrieb gilt: In der Mittagspause gehen die Schüler zum Mittagessen, halten sich in der
Cafeteria, in der Sporthalle, auf dem Pausenhof oder in Räumen, wo entsprechende Angebote
stattfinden, auf. Das Toben im Schulhaus oder unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände, um
beispielsweise in der Innenstadt Essen zu holen, sind aus Aufsichtsgründen nicht gestattet.
- In den Fluren verhalten wir uns zu jeder Zeit angemessen und leise.
-Während eigenverantwortlichen Lernzeiten wie I-BA, Ü-BA oder Vertretungsstunden bleiben die Schüler/innen in dem ihnen zugewiesenen Raum und verhalten sich ruhig. Die gestellten Aufgaben werden ausgeführt.
- Jede/r ist verantwortlich für die Ordnung an ihrem/seinem Platz.
- Die Klassen sorgen für einen sparsamen Umgang mit Energie und für Ordnung im Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss. Dazu gehören das Aufstuhlen, das Schließen der Fenster sowie das Ausschalten der Lichter (Ordnungsdienst).
- Während des Unterrichts darf nur Wasser aus transparenten Flaschen getrunken werden. Nach dem Trinken wird die Flasche wieder in die Tasche gepackt.
- Das Befüllen der Wasserflaschen ist nur in Pausenzeiten erlaubt. Bei Verspätungen wegen der Befüllung wird die Flasche durch den unterrichtenden Lehrer eingezogen und am Ende der Doppelstunde wieder ausgegeben.
- Während des Unterrichts ist der Toilettengang nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Die Toiletten werden generell in den Pausen direkt nach Unterrichtsende oder vor Unterrichtsbeginn aufgesucht. Das Aufhalten in den Toilettenräumen während der gesamten Pause ist nicht gestattet.
Unser Umgang mit Handys, Aufnahme- und Wiedergabegeräten
- Während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen sind auf dem Schulgelände Handys, MP3- Player, Kopfhörer sowie elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte der Schüler/innen ausgeschaltet und in der Schultasche oder nicht sichtbar zu verwahren. Handys sollen für uns keine Statussymbole sein und wir wollen nicht, dass sie unser Miteinander stören. Bei Nichteinhaltung, wird das Gerät von Lehrern eingezogen, ein Erziehungsberechtigter ist dazu verpflichtet, das Gerät persönlich in der Schule abzuholen.
- Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, während des Schulbetriebs verboten.
- Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und damit eine Rechtsverletzung dar. Dies wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
- Ist bei Leistungsüberprüfungen das Handy eingeschaltet, gilt dies als Täuschungsversuch (>gewertet als nicht erbrachter Leistungsnachweis).
- Werden Handys im Unterricht ausdrücklich von der einzelnen Lehrkraft erlaubt (wie z.B. zur Recherche oder Dokumentation von Unterrichtsergebnissen), so beschränkt sich das Nutzungsrecht nur auf diese ausgewählten Zeiten und auf die konkrete Aufgabe.
So verhalten wir uns außerhalb der Unterrichtszeiten, in den Pausen und auf dem Außengelände
- Unsere großen Pausen sind Bewegungs- und Erholungspausen, die wir auf dem Pausenhof verbringen. In der 1. und 2. großen Pause verlassen die Schüler/innen daher das Schulgebäude. Bei starkem Regen oder starkem Schneefall wird per Durchsage eine Innenpause genehmigt.
- Ich werfe keine Schneebälle oder andere Gegenstände auf dem Schulgelände oder dem Parkplatz.
- Auf dem Pausenhof lasse ich andere Schüler in Ruhe spielen.
- Geliehene Sportgeräte bringe ich zurück.
- Über Unfälle oder Sachschäden informiere ich die Pausenaufsicht.
- Schüler/innen der Klassenstufen 5-10 verlassen generell das Schulgelände nicht eigenmächtig. Ausnahmen sind nur mit besonderer Erlaubnis möglich. Während der Schulzeit werden kranke Kinder bei Bedarf von den Erziehungsberechtigten abgeholt.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Bushaltestelle untersagt.
- Fahrräder dürfen nur auf den vorgesehenen Stellplätzen geparkt werden. Das Umherfahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
- Wer sich an fremden Rädern oder Autos zu schaffen macht, muss mit einer Strafanzeige bzw. Schadenersatzforderung rechnen.
- Der Lehrerparkplatz sowie die Bushaltestelle sind keine Parkmöglichkeit für Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen bzw. abholen möchten. Hierfür kann gerne in Nebenstraßen geparkt werden.
- Ändern sich persönliche Daten wie die Telefonnummer oder E-Mail Adresse, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies umgehend im Sekretariat und beim Klassenlehrer / Lerncoach anzuzeigen.
Pädagogische und erzieherische Maßnahmen:
Lehrkräfte entscheiden eigenständig aufgrund ihrer pädagogischen Expertise und stets situativ angemessen. Der Einzelfall kann daher von der folgenden Aufführung abweichen. Dennoch beschließt das Kollegium mittels Konferenzbeschluss folgende pädagogischen und erzieherischen Maßnahmen zum Umgang mit Regelverstößen bindend (außer in schwerwiegenden Fällen). Ziel ist eine klare Linie, höhere Transparenz für Kollegen, Schüler und Eltern und die direkte Rückmeldefunktion an Schüler und Erziehungsberechtigte.
Zuspätkommen zum Unterricht:
- 3x dieselbe Ermahnung: = 1 Eintrag
- 3x zu spät: 1 Stunde vorsitzen oder nachsitzen.
- 5x zu spät: Eintrag ins Tagebuch und schriftliche Elterninformation.
- 6 x zu spät: Elterngespräch zusammen mit Schüler, in welchem der Klassenlehrer/ Lerncoach die Möglichkeit des Bußgeldverfahrens erläutert und in dem am Ende die Erziehungsberechtigten sowie der Schüler eine Vereinbarung über die Verhaltensänderung (Vertrag) unterzeichnen. (Kopie in Schülerakte)
Zu Beginn eines jeden Schultages vermerkt der unterrichtende Lehrer fehlende Schüler auf einem Formular und im Tagebuch. Ein Schülerbote wirft das Formular bis spätestens 8:15 Uhr in den Briefkasten am Sekretariat. Die Sekretärin gleicht die Schülernamen mit den Krankmeldungen ab und informiert die Eltern telefonisch sowie den Klassenlehrer.
Bei Erkrankung
Bei Krankheit muss morgens bis 8:00 Uhr das Sekretariat telefonisch informiert werden. Spätestens am 3. Schultag muss die schriftliche Entschuldigung darüber vorliegen.
Arbeitsmaterial
Das Lerntagebuch ist stets mitzuführen. Wird Arbeitsmaterial oder werden Hausaufgaben vergessen, erhalte ich eine Ermahnung. Dreimaliges Ermahnen wegen der gleichen Sache ergibt einen Eintrag. Auch pädagogische Begleiter sind hierzu berechtigt. Der Vermerk erfolgt ebenfalls ins Tagebuch. Eine einheitliche Liste zur Sammlung für alle Fächer ist in jedem Tagebuch enthalten.
Ermahnungen
Diese sind möglich bei kleineren Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung und Störung des gemeinschaftlichen Miteinanders.
Vermerke erfolgen stets mit Kürzel und entsprechender Maßnahme im Tagebuch. Konferenzbeschluss:
- 3 Ermahnungen = Klassenlehrer informiert die Eltern schriftlich.
- 3 Ermahnungen = 1 Eintrag
- 6 Ermahnungen = Klassenkonferenz
Einträge
sind möglich bei groben Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung, mehreren Ermahnungen wegen des gleichen Verstoßes innerhalb eines kurzen Zeitraums und der massiven Störung des gemeinschaftlichen Miteinanders. Vermerke erfolgen stets mit Kürzel und entsprechender Maßnahme im Tagebuch. Konferenzbeschluss:
- Bei 1 Eintrag informiert der eintragende Lehrer die Eltern schriftlich über das Vergehen und die pädagogische Maßnahme. (Formular im Vorbereitungsraum + Kopie in Schülerakte).
- Spätestens nach dem 3. Eintrag informiert der Klassenlehrer die Klassenkonferenz und ggf. werden weitere Maßnahmen beschlossen.
- 3 oder mehr Einträge finden Berücksichtigung in der Verhaltensnote bei der Notenkonferenz.
Abmahnung
Die Abmahnung ist eine Möglichkeit, dem § 90 eine weitere erzieherische Maßnahme vorzuschalten. Die Klassenkonferenz spricht die Abmahnung aus. Der betroffene Schüler ist hierbei anwesend und wird angehört. Die Klassenlehrer verfassen eine „Vereinbarung über Verhaltensänderung“, die vom Schüler, dem Klassenlehrer und der Schulleitung oder deren Vertretung unterschrieben wird.
Alle Erziehungsberechtigten nehmen durch ihre Unterschrift Kenntnis von dieser Schul- und Hausordnung (Kopie in Schülerakte).
► Schul- und Hausordnung | PDF-Download
Ihr Gerhard Menrad [Schulleiter]