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SERVICE SCHULORDNUNG
Schul- und Hausordnung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule

Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule ist eine Schule, in der das Zusammenleben und Lernen mit Schülern, Lehrkräften bzw. Lerncoaches, Eltern und allen anderen am Schulleben beteiligten Personen von gegenseitigem Respekt, Achtung und Rücksichtnahme geprägt sind. Jeder ist bei uns willkommen, wenn er die goldene Regel beherzigt:

„Ich behandle andere so, wie ich von ihnen behandelt werden möchte.“

Beleidigungen, Mobbing, Gewalt, Drogen oder Diebstahl haben bei uns keinen Platz. Wir wollen uns vielmehr im Lebensraum Schule an verbindliche Regeln halten und dabei höflich, rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen, sodass sich jeder wohl und respektiert fühlen kann. Daher gelten neben der goldenen Regel noch folgende weitere Regeln für alle, die hier lernen und erfolgreich sein wollen:

Zusammenleben und Umgang miteinander

Verhalten gegenüber den Lehrkräften und Erwachsenen

Sicherheit und gutes Miteinander

Das saubere Schulhaus – wir achten fremdes Eigentum

Aufenthaltsorte,  Unterrichtsbeginn,  Verhalten in Klassenräumen

Unser Umgang mit Handys, Aufnahme- und Wiedergabegeräten

So verhalten wir uns außerhalb der Unterrichtszeiten, in den Pausen und auf dem Außengelände

Pädagogische und erzieherische Maßnahmen:

Lehrkräfte entscheiden eigenständig aufgrund ihrer pädagogischen Expertise und stets situativ angemessen. Der Einzelfall kann daher von der folgenden Aufführung abweichen. Dennoch beschließt das Kollegium mittels Konferenzbeschluss folgende pädagogischen und erzieherischen Maßnahmen zum Umgang mit Regelverstößen bindend (außer in schwerwiegenden Fällen). Ziel ist eine klare Linie, höhere Transparenz für Kollegen, Schüler und Eltern und die direkte Rückmeldefunktion an Schüler und Erziehungsberechtigte.


Zuspätkommen zum Unterricht:

Bei Erkrankung

Bei Krankheit muss morgens bis 8:00 Uhr das Sekretariat telefonisch informiert werden. Spätestens am 3. Schultag muss die schriftliche Entschuldigung darüber vorliegen.


Arbeitsmaterial

Das Lerntagebuch ist stets mitzuführen. Wird Arbeitsmaterial oder werden Hausaufgaben vergessen, erhalte ich eine Ermahnung. Dreimaliges Ermahnen wegen der gleichen Sache ergibt einen Eintrag. Auch pädagogische Begleiter sind hierzu berechtigt. Der Vermerk erfolgt ebenfalls ins Tagebuch. Eine einheitliche Liste zur Sammlung für alle Fächer ist in jedem Tagebuch enthalten.


Ermahnungen

Diese sind möglich bei kleineren Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung und Störung des gemeinschaftlichen Miteinanders. Vermerke erfolgen stets mit Kürzel und entsprechender Maßnahme im Tagebuch. Konferenzbeschluss:
Einträge

sind möglich bei groben Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung, mehreren Ermahnungen wegen des gleichen Verstoßes innerhalb eines kurzen Zeitraums und der massiven Störung des gemeinschaftlichen Miteinanders. Vermerke erfolgen stets mit Kürzel und entsprechender Maßnahme im Tagebuch. Konferenzbeschluss:
Abmahnung

Die Abmahnung ist eine Möglichkeit, dem § 90 eine weitere erzieherische Maßnahme vorzuschalten. Die Klassenkonferenz spricht die Abmahnung aus. Der betroffene Schüler ist hierbei anwesend und wird angehört. Die Klassenlehrer verfassen eine „Vereinbarung über Verhaltensänderung“, die vom Schüler, dem Klassenlehrer und der Schulleitung oder deren Vertretung unterschrieben wird.

Alle Erziehungsberechtigten nehmen durch ihre Unterschrift Kenntnis von dieser Schul- und Hausordnung (Kopie in Schülerakte).

Schulordnung-PDF    ► Schul- und Hausordnung | PDF-Download



Ihr Gerhard Menrad  [Schulleiter]
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